Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 6. Oktober 2016 – VII ZR 328/12 die Anforderungen an einen ausgleichspflichtigen neuen Kunden im Sinne des § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB unter Berücksichtigung der europäischen Richtlinie 86/653/EWG konkretisiert.
Mit Wirkung am dem 01. Oktober 2016 wurde die neue Regelung des § 309 Nr. 13 BGB in das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eingefügt.
Danach sind jetzt in den AGB Regelungen gegenüber Verbrauchern unwirksam, die für Anzeigen oder Erklärungen gegenüber dem Verwender oder Dritten eine strengere Form als die Textform oder besondere Zugangserfordernisse vorsehen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 08. September 2016 – III ZR 7/15 entschieden, dass das anwendbare Recht für Stiftungen mit Auslandsbezug nach den Grundsätzen des internationalen Gesellschaftsrechts zu entscheiden ist. Das danach geltende Personalstatut der Stiftung ist auch für die Rechtsstellung als Zuwendungsempfänger aus der Stiftung und die daraus folgenden Ansprüche maßgeblich.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 28. Juni 2016 – X ZR 65/14 entschieden, dass der Formmangel eines Schenkungsvertrages, in dem sich der Schenker zur Übertragung seines gesamten gegenwärtigen Vermögens verpflichtet, nicht durch Vollzug der Schenkung geheilt wird.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 14. Juni 2016- Az.: II ZB 10/15 beschlossen, dass sich das außerordentliche Informationsrecht des Kommanditisten gemäß § 166 Abs. 3 HGB nicht auf Auskünfte beschränkt, die der Prüfung des Jahresabschlusses dienen oder zu seinem Verständnis erforderlich sind, sondern bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch Auskünfte über die Geschäftsführung des Komplementärs allgemein und die damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen umfassen kann.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 14. Juni 2016 – II ZR 121/15 entschieden, dass ein Genussscheininhaber nach allgemeinen Grundsätzen Rechenschaftslegung von dem Emittenten verlangen kann, soweit dies zur Plausibilisierung seines Anspruchs benötigt wird.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 03. März 2016 – I ZR 40/14 entschieden, dass Händler, die auf der Internet-Plattform Amazon-Marketplace Produkte zum Verkauf anbieten, eine Überwachungs- und Prüfungspflicht auf mögliche Veränderungen der Produktbeschreibungen ihrer Angebote trifft, auch wenn diese selbstständig von Dritten vorgenommen werden und der Plattformbetreiber derartige Änderungen zulässt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 10. Februar 2016 – VII ZB56/13 entschieden, dass die Kosten für eine Prozessbürgschaft zur Ermöglichung der Vollstreckung aus vorläufig gegen Sicherheitsleistung für vollstreckbar erklärten Entscheidungen Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne des § 788 Abs. 1 ZPO sind.
Mit Urteil vom 15. März 2016- II ZR 114/15 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass sich zwei Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH, die gleichzeitig alleinige Gesellschafter der GmbH und alleinige Kommanditisten der Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind, gegenseitig eine von der Kommanditgesellschaft zu zahlende Tätigkeitsvergütung bewilligen können, zumindest wenn ihnen diese nach dem Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft dem Grunde nach zusteht und die Bestimmung der genauen Höhe dem Beschluss der Gesellschafterversammlung überlassen wird. Die Absprache soll auch wirksam sein, wenn die Geschäftsführer nicht vom sogenannten Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit sind.
Mit Urteil vom 09.11.1998 - II ZR 213/97 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Kompetenz zu Beschlussfassung über Angelegenheiten, die Grundlagen der Gesellschaft betreffen, bei dem Gesellschafter verbleiben und grundsätzlich nicht von dem Umfang eines Nießbrauchs an den Gesellschaftsanteilen umfasst sind.
Ausdrücklich offen gelassen hat der BGH die Fragen, ob aufgrund des Nießbrauchs die Ausübung allgemeiner Verwaltungsrechte übergehen, und ob die vom gesetzlichen Umfang des Nießbrauchs nicht umfassten Stimmrechte durch ausdrückliche Anordnung bei der Bestellung des Nießbrauchs einbezogen werden können.
Die bisherige Rechtsprechung, wonach eine Aufschlüsselung der rückständigen Beiträge nach Monat und nach Arbeinehmer erforderlich war, wurde ausdrücklich aufgegeben.